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  1. Die Meinung Des Volkes
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  3. GEZ - Zwangsabgabe

GEZ Beitragsblocker

  • Dieter
  • 13. August 2023 um 17:34
Das Grundgesetz

Artikel 5


(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Für Deutschland gibt es nur eine Alternative!


1. offizieller Beitrag
  • Dieter
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    • 13. August 2023 um 17:34
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Stoppt eure Rundfunkbeiträge!

    Dazu fordert die Rechtsanwältin Karolin Ahrens alle deutschen Bundesbürger auf und bietet gleichzeitig mit dem „Beitragsblocker“ eine legale Lösung dafür an.

    Denn egal, ob man grundsätzlich für oder gegen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Pflichtgebühr ist: „So kann es nicht weitergehen“, stellt die Juristin im Interview mit Elsa Mittmannsgruber (auf1.tv) klar, und deshalb müsse man Druck aufbauen.

    Widerstand leisten und dabei sogar Geld sparen, ist das Motto, http://www.keinrundfunkbeitragmehr.de/ die Webadresse.

    In der neuen Ausgabe von Elsa AUF1 erklärt die Rechtsanwältin Karolin Ahrens unter anderem, wie der „Beitragsblocker“ funktioniert und warum sie sich dafür engagiert.

    Der Öffentlich-Rechtliche breche mit seiner Propaganda tagtäglich das Gesetz und es wird Zeit, dass die Bürger ihr Recht wieder einfordern, betont Ahrens und erklärt weiter:

    wenn es schon einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, der von allen finanziert werden muss, dann müsse er auch alle gleichwertig abbilden. Ob eine Objektivität und Unabhängigkeit überhaupt möglich ist und ob es weiter einen Öffentlich-Rechtlichen braucht, sei eine Entscheidung, die letztlich die Bürger zu treffen haben, so Ahrens.

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  • momoskipper2
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    • 10. Oktober 2023 um 21:25
    • #2

    Hat jemand schon positive Erfahrungen mit dem beitragsblocker?

    Oder ist einfach nur das Geld weg und funktioniert nicht?

  • Dieter
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    • 13. Oktober 2023 um 18:44
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Willkommen, ich denke wenn es nicht funktionieren würde, dann hätten die Staatsmedien das der "Bevölkerung" schon vermittelt das Auf1.tv unseriös berichtet.

    Ich bin jetzt gerade dabei, nachdem ich die erste Zahlungsaufforderung bekommen habe - da Zahlung eingestellt, den ersten Brief abzuschicken.

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  • momoskipper2
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    • 13. Oktober 2023 um 20:29
    • #4

    Danke schon mal für Begrüßung und Antwort!

    ich denke es ist eher andersherum:

    wenn es funktionieren würde, hätte es bereits entrüstete Reaktionen und Gegenwind gegeben.

    Aber weil es nicht funktionieren kann, denken die auf der Gegenseite: lass sie doch ruhig ihr Geld in der Hoffnung auf Erfolg zum Fenster rausschmeißen!

    Schadenfreude: "erreichen werden "die" doch nichts!"

    Ich würde mich freuen, wenn du mich und alle anderen Interessierten bei diesen Thema auf dem laufenden halten würdest!!!

  • momoskipper2
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    • 18. Oktober 2023 um 19:40
    • #5

    Beitragsblockerstrategie funktioniert wohl doch!!!

    Der Gerichtsvollzieher darf nicht mehr für den Beitragsservice tätig werden!


    Schock für ARD + ZDF: Klage gegen GEZ erfolgreich
    Beitragsblocker siegt vor Landgericht München gegen "ARD ZDF Beitragsservice". Eine eingeleitete Zwangsvollstreckung zu Gunsten des Bayerisc
    www.mmnews.de
  • Dieter
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    • 24. Oktober 2023 um 18:43
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Hier noch einmal mit etwas mehr zur Klage etc. .

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  • Dieter
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    • 18. November 2023 um 13:48
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Die Zahlungsaufforderung ist am 10.10.2023 bei mir eingetroffen und da man eigentlich viel wichtigeres zu tun hat/hatte starte ich heute erst mit der sogenannten 1. Welle des Beitragsblockers.

    Das 1. Schreiben ist relativ simpel, es gibt nur die Aufforderung mir einen ordnungsgemäßen Festsetzungsbescheid zuzusenden.

    Eigentlich hatte ich damit gerechnet, da ich vor meiner Zahlungseinstellung nur monatlich und nicht quartalsmäßig überwies, zuerst eine Aufforderung zur Zahlweise zu bekommen.

    Versenden werde ich nicht per Einschreiben etc., machen die ja auch nicht, sondern nur mit dem Zusatz "Prio" damit ich den Brief verfolgen kann.

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  • Dieter
    Administrator
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    • 11. Februar 2024 um 15:30
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Update:

    Genau nach 4 Monaten kam nun der Festsetzungsbescheid,

    Auch eine gängige Masche dieses staatlichen Rundfunk, daß das Schreiben 10 Tage braucht bis es beim Empfänger ankommt, natürlich so gewollt.

    Nun habe ich ein 30ig tägiges Widerrufsrecht und werde mir wohl diesbezüglich auch Zeit lassen.

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  • ag123
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    • 3. Mai 2024 um 20:15
    • #9

    @ DV: Gibt es Neues zu deinem Schriftverkehr mit der GEZ?

    Einmal editiert, zuletzt von ag123 (5. Mai 2024 um 02:25)

  • Dieter
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    • 12. Mai 2024 um 08:54
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    • #10

    Ja gibt es, habe allerdings momentan viel um die Ohren, berichte etwas später darüber.

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  • Steuerzahler
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    • 12. Juni 2024 um 15:38
    • #11

    Auf1.tv hat über den Beitragsblocker berichtet: https://auf1.tv/elsa-auf1/rech…essen?ac=0&lc=0

    Darauf habe ich blauäugig meinen Mitgliedsbeitrag bezahlt. Grundsätzlich ist Auf1.tv seriös, aber dieser Beitrag zum Thema war doch sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Die GEZ-Gebühren sind grundsätzlich sittenwidrig und stellen strafrechtlich nichts anderes als eine staatliche Nötigung dar nach meiner Auffassung.

    Inzwischen bin ich dem Handungsschema von Beitragsblocker gefolgt und habe meine Widersprüche eingelegt.

    Die GEZ hat sich bisher keineswegs beeindrucken lassen und mit Blabla-Formularen reagiert.

    Die drohen mir jetzt mit dem Gerichtsvollzieher. Auf meine zweite Anfrage bei Beitragsblocker erhielt ich von "Direktor" Bönig den Hinweis: er können nicht jedesmal individuell auf meine Fragen antworten und auf die Webseite verwiesen.

    Das nenne ich einen kundenfreundlichen Service! Das bedeutet im Klartext: Sobald es ernst wird, läßt der Beitragsblocker seine Kunden im Regen stehen.

    Nach Auskunft der Webseite soll man gegen den letzten Verwaltungsbescheid zu Felde ziehen:

    "Welle 2
    In der zweiten Welle bist du, nachdem Du den abschließenden Ablehnungsbescheid des Beitragsservices bzw. der Landesrundfunkanstalt erhalten hast. Nun gilt es, vor das zuständige Verwaltungsgericht zu ziehen und die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen zu lassen. Ohne Anwaltszwang und perfekt vorbereitet mit einer Klage und ausreichend Belegen kannst Du für nur 114 Euro Gerichtskosten sehr schnell und effektiv vorgehen. Diesen Schritt gehen tausende Menschen gleichzeitig und zwar vor allen Verwaltungsgerichten der Republik – mit einem Ziel: in Karlsruhe zur Entscheidung zu landen."

    Ich muß also weitere 114 € riskieren mit völlig ungewissem Ausgang. Da wir in Deutschland keine Trennung von politischer Macht und Rechtssprechung haben - also defacto keine Demokratie und keinen Rechtsstaat - kann man sich den Gang vor Gericht auch gleich ersparen, denn die Staatsanwälte sind weisungsgebunden vom Justizminister.

    hier das Vorgehen laut Beitragsblocker:

    Welle 2
Sobald du Post von der vollstreckenden Instanz erhalten hast, bist du in Welle 2. In der zweiten Welle geht es darum, auf Mahnungen und eventuelle Vollstreckungsankündigungen des Gerichtsvollziehers, der Behörde oder des Finanzamtes zu reagieren. Je nachdem, wen der Beitragsservice damit beauftragt hat, die Rundfunkbeiträge einzutreiben, sieht die Antwort durch uns unterschiedlich aus. Öffne den „Eingabebereich“ hier vor Welle 2 und gib alle relevanten Daten an. Danach erhältst Du sofort die für Dich passenden Schreiben für Welle 2 und Welle 3. 
Du erhältst alle erforderlichen Schreiben, um der vollstreckenden Stelle klarzumachen, dass sie rechtswidrig handelt. Dennoch werden die Vollstrecker sich davon im ersten Schritt häufig noch nicht beeindrucken lassen und bestehen weiter auf einer Bezahlung. 
Bevor es wirklich zu einer Konten- oder Lohnpfändung kommt, oder sogar der Gerichtsvollzieher die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangt, ist es klug unter „Protest und Nichtanerkennung einer Rechtspflicht“ an die Landesrundfunkanstalten zu zahlen. Wir holen das gezahlte Geld dann in Welle 3 wieder zurück. 
Welle 3 ist für alle Kunden gedacht, bei denen zwangsvollstreckt wurde oder die „unter Protest“ während der Zwangsvollstreckung bezahlt haben. 
Welle 3
Sollte trotz Deiner Schreiben dennoch vollstreckt werden sein, oder solltest Du „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Protest“ bezahlt haben, warten in Welle 3 weitere Schreiben auf Dich, mit denen die rechtswidrige Vollstreckung angegriffen wird. 
Durch die Folgenbeseitigungsklage wird der zuvor vollstreckte Betrag wieder zurückgeholt, wenn nötig anwaltlich von uns umfassend unterstützt. Die Folgenbeseitigungsklage ist dafür da, um rechtswidriges, staatliches Handeln ungeschehen zu machen. Die Klage ist kostenfrei und es wird dafür kein Anwalt benötigt. Sollte sich das angerufene Gericht nicht angemessen verhalten, dann hat auch dieses Gericht eine vorgesetzte Stelle gegen die wir vorgehen. Dieses Vorgehen ist juristisch wohlüberlegt und wirkungsvoll.

    Das bedeutet für mich: ich soll also erst einmal die Nötigungsgebühren bezahlen um sie dann vor Gericht wieder zurück zu holen....warte jetzt den Gerichtsvollzieher ab und dann sehe ich weiter.

    Konkrete Hilfe von dieser Firma erwarte ich kaum noch, aber eine weitere Klage gegen eine Firma im Ausland ist ja auch eine schöne Perspektive.

  • Steuerzahler
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    • 12. Juni 2024 um 15:41
    • #12

    Ich werde weiter berichten sobald es Neuigkeiten gibt.

  • Dieter
    Administrator
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    • 20. Juni 2024 um 06:29
    • Offizieller Beitrag
    • #13

    Danke für deine Ausführungen, bis dato kann ich persönlich nur positives bzgl. der Betreuung schreiben, ich sende unvorhersehbares per Mail zu und erhalte zeitnah ein neues Schreiben und/oder Ratschläge.

    Ich weiß natürlich auch das nichts perfekt ist, aber für mich persönlich ist es eine Chance endlich von diesen Zwangsbeiträgen loszukommen.

    Trotzdem sollte man aber immer die "eingesparten" Zwangsabgaben zur Seite legen und vorläufig zahlen um schlimmeres zu vermeiden.

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  • Steuerzahler
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    • 22. Juni 2024 um 18:30
    • #14

    Was ist das denn für ein Unsinn? Entschuldigung, aber wenn man immer vorläufig zahlen sollte, dann kann man sich den "Beitragsblocker" und die Gebühr dafür auch gleich ersparen! Ich habe eine Anfrage beim "Beitragsblocker" gestellt und eine ziemlich freche Antwort erhalten: Man könne nicht jedesmal auf alle Fragen antworten. Der genaue ABLAUF ERGEBE SICH AUS den bereitgestellten Unterlagen. Gleichzeitig werben die damit, daß sie angeblich gerne weiterhelfen! Den "Beitragsblocker" kann ich jedenfalls auf keinen Fall empfehlen! Das ist nichts anderes als eine widerwärtige Abzocke.

  • Thor
    Beiträge
    1
    • 25. Juni 2024 um 00:21
    • #15

    Ich habe leider erst nach dem Abschluss und Zahlung der Gebühr kritischere Nachforschungen angestellt über die Seriösität dieser Betreiber von "beitragsblocker.de" oder "keinrundfunkbeitragmehr.de" (Geschäftsführer ist: Stichting Rudulin, vertreten durch Direktor Markus Bönig). Sitz des ganzen Machwerks ist in den Niederlanden (kann im Impressum der Seite aufgerufen werden). Somit ist eine Rückforderung des gezahlten Betrages deutlich erschwert und mit immensen Hürden verbunden (ich bin Rechtsschutz versichert und hatte mit einem Rechtsanwalt diesbezüglich telefoniert). Der Betrag ist dann auch so gering, dass auch die Möglichkeiten der Mahnung innerhalb der EU Stichwort "Europäischer Zahlungsbefehl" mit den dort ausgewiesenen Gerichtsgebühren höher ist, wie ich dann später feststellen musste. Alles in allem scheint mir das sehr durchdacht zu sein. Sind ja auch schließlich Anwälte. Der ausschlaggebendste Punkt der mich dann zum Widerruf gebracht hat war ein Youtube Video von einem Juristen "NIE WIEDER RUNDFUNKBEITRAG? Was kann der „Beitragsblocker“? | Anwalt Christian Solmecke" in dem das komplette Argumentationsgerüst der Macher von Beitragsblocker.de vollständig zerlegt wird, indem auch sämtlichen vermeintlichen Quellen nachgegangen wird und die Thesen widerlegt werden. In den AGB findet man unter Widerrufsrecht dann auch den Satz "Soweit die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde, ist ein Widerruf ausgeschlossen." somit ist dann natürlich schwierig hinterher, wenn man die Zugangsdaten schon erhalten hat nachzuweisen, dass man keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

    Ich habe daraufhin von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und dies an die einzige angegebene e-mail-adresse gesendet und eine automatische Empfangsbestätigung erhalten. Es hat sich allerdings bis heute (ca. 1Monat später) niemand bei mir gemeldet. Ich hatte in der Zwischenzeit weitere 3 Mal E-Mails an die Support Adresse geschickt mit der 2 maligen Erinnerung an den fristgerechten Widerruf, dann eine Fristsetzung zur Rücküberweisung. Alles ohne Rückmeldung oder sonstigen Lebenszeichen.

    Wenn man in einigen Foren liest, dass viele GEZ-Verweigerer mit unterschiedlichen Maßnahmen durchkommen, dann wundert es eigentlich auch nicht, dass das Konzept hier von Beitragsblocker funktionieren kann. Für mich stellt sich das allerdings als Zufall dar. Genau so als würde man beispielsweise einfach selbst die GEZ Beitragszahlungen einstellen und auf keine Briefe mehr reagieren, was für viele da draußen anscheinend schon funktioniert hat. Ob dann allerdings irgendwann der eine oder andere dann doch wieder nach Monaten oder Jahren belangt wird, wird dann wohl nicht mehr relevant sein?!? In den FAQ wird zumindest eine Funktionsgarantie ausgeschlossen.

    Ich kann jeden nur davor warnen denselben Fehler wie ich zu machen.

    Ich weise hier auch ausdrücklich darauf hin, dass dies meine persönlichen Erfahrungen sind, die ich persönlich gemacht habe und die Aussagen meine eigene Meinung wiederspiegeln.

  • Dieter
    Administrator
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    • 22. August 2024 um 13:21
    • Offizieller Beitrag
    • #16

    Also wenn ich das alles so lese könnte man denken das es noch einen zweiten Beitragsblocker gibt, oder es von irgendeiner Seite einen Anlass gibt etwas negatives zu berichten.

    Anwalt Christian Solmecke war mal für den ÖRF tätig und sein Video über "Zerstörung der AfD: Verbot, Höcke Grundrechte entziehen & Geld weg?" hat wohl auch nur einen Zweck. Leider habe ich nicht so viel Zeit mich noch intensiver mit diesen Herrn zu beschäftigen und für mich hat diese Person auch keinen Wert.

    Ich kann auch nicht verstehen warum man sich nicht vorher informiert, wenn man angeblich "Äpfel kauft und Bananen bekommt".

    Soviel zum letzten Beitrag, ich werde den Weg fortsetzen und nun nachfolgend kurz berichten.

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  • Dieter
    Administrator
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    • 22. August 2024 um 13:56
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    Am 03.03.2024 habe ich gegen den Festsetzungsbescheid nun Widerspruch eingelegt.

    Als Antwort bekam ich dann am 28.03.2024 nicht den zu erwartenden Widerspruchsbescheid sondern "Ein Dank für meine Mitteilung".

    Diese Mitteilung habe ich den "Beitragsblocker" zugesendet und auch sehr Zeitnah eine passende Vorlage für das Antwortschreiben erhalten.

    Dann war es endlich soweit, der MDR hat sich durchgerungen mir nun doch noch einen Widerspruchbescheid zuzusenden.




    Nun folgt Welle Nr.2, Einreichung der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

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