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  1. Die Meinung Des Volkes
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  3. GEZ - Zwangsabgabe

GEZ Beitragsblocker

  • Dieter
  • August 13, 2023 at 5:34 PM
Das Grundgesetz

Artikel 5


(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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  • Dieter
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    • August 13, 2023 at 5:34 PM
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    • #1

    Stoppt eure Rundfunkbeiträge!

    Dazu fordert die Rechtsanwältin Karolin Ahrens alle deutschen Bundesbürger auf und bietet gleichzeitig mit dem „Beitragsblocker“ eine legale Lösung dafür an.

    Denn egal, ob man grundsätzlich für oder gegen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Pflichtgebühr ist: „So kann es nicht weitergehen“, stellt die Juristin im Interview mit Elsa Mittmannsgruber (auf1.tv) klar, und deshalb müsse man Druck aufbauen.

    Widerstand leisten und dabei sogar Geld sparen, ist das Motto, http://www.keinrundfunkbeitragmehr.de/ die Webadresse.

    In der neuen Ausgabe von Elsa AUF1 erklärt die Rechtsanwältin Karolin Ahrens unter anderem, wie der „Beitragsblocker“ funktioniert und warum sie sich dafür engagiert.

    Der Öffentlich-Rechtliche breche mit seiner Propaganda tagtäglich das Gesetz und es wird Zeit, dass die Bürger ihr Recht wieder einfordern, betont Ahrens und erklärt weiter:

    wenn es schon einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, der von allen finanziert werden muss, dann müsse er auch alle gleichwertig abbilden. Ob eine Objektivität und Unabhängigkeit überhaupt möglich ist und ob es weiter einen Öffentlich-Rechtlichen braucht, sei eine Entscheidung, die letztlich die Bürger zu treffen haben, so Ahrens.

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  • momoskipper2
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    • October 10, 2023 at 9:25 PM
    • #2

    Hat jemand schon positive Erfahrungen mit dem beitragsblocker?

    Oder ist einfach nur das Geld weg und funktioniert nicht?

  • Dieter
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    • October 13, 2023 at 6:44 PM
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    • #3

    Willkommen, ich denke wenn es nicht funktionieren würde, dann hätten die Staatsmedien das der "Bevölkerung" schon vermittelt das Auf1.tv unseriös berichtet.

    Ich bin jetzt gerade dabei, nachdem ich die erste Zahlungsaufforderung bekommen habe - da Zahlung eingestellt, den ersten Brief abzuschicken.

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  • momoskipper2
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    • October 13, 2023 at 8:29 PM
    • #4

    Danke schon mal für Begrüßung und Antwort!

    ich denke es ist eher andersherum:

    wenn es funktionieren würde, hätte es bereits entrüstete Reaktionen und Gegenwind gegeben.

    Aber weil es nicht funktionieren kann, denken die auf der Gegenseite: lass sie doch ruhig ihr Geld in der Hoffnung auf Erfolg zum Fenster rausschmeißen!

    Schadenfreude: "erreichen werden "die" doch nichts!"

    Ich würde mich freuen, wenn du mich und alle anderen Interessierten bei diesen Thema auf dem laufenden halten würdest!!!

  • momoskipper2
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    • October 18, 2023 at 7:40 PM
    • #5

    Beitragsblockerstrategie funktioniert wohl doch!!!

    Der Gerichtsvollzieher darf nicht mehr für den Beitragsservice tätig werden!


    Schock für ARD + ZDF: Klage gegen GEZ erfolgreich
    Beitragsblocker siegt vor Landgericht München gegen "ARD ZDF Beitragsservice". Eine eingeleitete Zwangsvollstreckung zu Gunsten des Bayerisc
    www.mmnews.de
  • Dieter
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    • October 24, 2023 at 6:43 PM
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    • #6

    Hier noch einmal mit etwas mehr zur Klage etc. .

    External Content youtu.be
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  • Dieter
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    • November 18, 2023 at 1:48 PM
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    • #7

    Die Zahlungsaufforderung ist am 10.10.2023 bei mir eingetroffen und da man eigentlich viel wichtigeres zu tun hat/hatte starte ich heute erst mit der sogenannten 1. Welle des Beitragsblockers.

    Das 1. Schreiben ist relativ simpel, es gibt nur die Aufforderung mir einen ordnungsgemäßen Festsetzungsbescheid zuzusenden.

    Eigentlich hatte ich damit gerechnet, da ich vor meiner Zahlungseinstellung nur monatlich und nicht quartalsmäßig überwies, zuerst eine Aufforderung zur Zahlweise zu bekommen.

    Versenden werde ich nicht per Einschreiben etc., machen die ja auch nicht, sondern nur mit dem Zusatz "Prio" damit ich den Brief verfolgen kann.

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  • Dieter
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    • February 11, 2024 at 3:30 PM
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    • #8

    Update:

    Genau nach 4 Monaten kam nun der Festsetzungsbescheid,

    Auch eine gängige Masche dieses staatlichen Rundfunk, daß das Schreiben 10 Tage braucht bis es beim Empfänger ankommt, natürlich so gewollt.

    Nun habe ich ein 30ig tägiges Widerrufsrecht und werde mir wohl diesbezüglich auch Zeit lassen.

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  • ag123
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    • May 3, 2024 at 8:15 PM
    • #9

    @ DV: Gibt es Neues zu deinem Schriftverkehr mit der GEZ?

    Edited once, last by ag123 (May 5, 2024 at 2:25 AM).

  • Dieter
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    • May 12, 2024 at 8:54 AM
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    • #10

    Ja gibt es, habe allerdings momentan viel um die Ohren, berichte etwas später darüber.

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  • Steuerzahler
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    • June 12, 2024 at 3:38 PM
    • #11

    Auf1.tv hat über den Beitragsblocker berichtet: https://auf1.tv/elsa-auf1/rech…essen?ac=0&lc=0

    Darauf habe ich blauäugig meinen Mitgliedsbeitrag bezahlt. Grundsätzlich ist Auf1.tv seriös, aber dieser Beitrag zum Thema war doch sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Die GEZ-Gebühren sind grundsätzlich sittenwidrig und stellen strafrechtlich nichts anderes als eine staatliche Nötigung dar nach meiner Auffassung.

    Inzwischen bin ich dem Handungsschema von Beitragsblocker gefolgt und habe meine Widersprüche eingelegt.

    Die GEZ hat sich bisher keineswegs beeindrucken lassen und mit Blabla-Formularen reagiert.

    Die drohen mir jetzt mit dem Gerichtsvollzieher. Auf meine zweite Anfrage bei Beitragsblocker erhielt ich von "Direktor" Bönig den Hinweis: er können nicht jedesmal individuell auf meine Fragen antworten und auf die Webseite verwiesen.

    Das nenne ich einen kundenfreundlichen Service! Das bedeutet im Klartext: Sobald es ernst wird, läßt der Beitragsblocker seine Kunden im Regen stehen.

    Nach Auskunft der Webseite soll man gegen den letzten Verwaltungsbescheid zu Felde ziehen:

    "Welle 2
    In der zweiten Welle bist du, nachdem Du den abschließenden Ablehnungsbescheid des Beitragsservices bzw. der Landesrundfunkanstalt erhalten hast. Nun gilt es, vor das zuständige Verwaltungsgericht zu ziehen und die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen zu lassen. Ohne Anwaltszwang und perfekt vorbereitet mit einer Klage und ausreichend Belegen kannst Du für nur 114 Euro Gerichtskosten sehr schnell und effektiv vorgehen. Diesen Schritt gehen tausende Menschen gleichzeitig und zwar vor allen Verwaltungsgerichten der Republik – mit einem Ziel: in Karlsruhe zur Entscheidung zu landen."

    Ich muß also weitere 114 € riskieren mit völlig ungewissem Ausgang. Da wir in Deutschland keine Trennung von politischer Macht und Rechtssprechung haben - also defacto keine Demokratie und keinen Rechtsstaat - kann man sich den Gang vor Gericht auch gleich ersparen, denn die Staatsanwälte sind weisungsgebunden vom Justizminister.

    hier das Vorgehen laut Beitragsblocker:

    Welle 2
Sobald du Post von der vollstreckenden Instanz erhalten hast, bist du in Welle 2. In der zweiten Welle geht es darum, auf Mahnungen und eventuelle Vollstreckungsankündigungen des Gerichtsvollziehers, der Behörde oder des Finanzamtes zu reagieren. Je nachdem, wen der Beitragsservice damit beauftragt hat, die Rundfunkbeiträge einzutreiben, sieht die Antwort durch uns unterschiedlich aus. Öffne den „Eingabebereich“ hier vor Welle 2 und gib alle relevanten Daten an. Danach erhältst Du sofort die für Dich passenden Schreiben für Welle 2 und Welle 3. 
Du erhältst alle erforderlichen Schreiben, um der vollstreckenden Stelle klarzumachen, dass sie rechtswidrig handelt. Dennoch werden die Vollstrecker sich davon im ersten Schritt häufig noch nicht beeindrucken lassen und bestehen weiter auf einer Bezahlung. 
Bevor es wirklich zu einer Konten- oder Lohnpfändung kommt, oder sogar der Gerichtsvollzieher die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangt, ist es klug unter „Protest und Nichtanerkennung einer Rechtspflicht“ an die Landesrundfunkanstalten zu zahlen. Wir holen das gezahlte Geld dann in Welle 3 wieder zurück. 
Welle 3 ist für alle Kunden gedacht, bei denen zwangsvollstreckt wurde oder die „unter Protest“ während der Zwangsvollstreckung bezahlt haben. 
Welle 3
Sollte trotz Deiner Schreiben dennoch vollstreckt werden sein, oder solltest Du „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Protest“ bezahlt haben, warten in Welle 3 weitere Schreiben auf Dich, mit denen die rechtswidrige Vollstreckung angegriffen wird. 
Durch die Folgenbeseitigungsklage wird der zuvor vollstreckte Betrag wieder zurückgeholt, wenn nötig anwaltlich von uns umfassend unterstützt. Die Folgenbeseitigungsklage ist dafür da, um rechtswidriges, staatliches Handeln ungeschehen zu machen. Die Klage ist kostenfrei und es wird dafür kein Anwalt benötigt. Sollte sich das angerufene Gericht nicht angemessen verhalten, dann hat auch dieses Gericht eine vorgesetzte Stelle gegen die wir vorgehen. Dieses Vorgehen ist juristisch wohlüberlegt und wirkungsvoll.

    Das bedeutet für mich: ich soll also erst einmal die Nötigungsgebühren bezahlen um sie dann vor Gericht wieder zurück zu holen....warte jetzt den Gerichtsvollzieher ab und dann sehe ich weiter.

    Konkrete Hilfe von dieser Firma erwarte ich kaum noch, aber eine weitere Klage gegen eine Firma im Ausland ist ja auch eine schöne Perspektive.

  • Steuerzahler
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    • June 12, 2024 at 3:41 PM
    • #12

    Ich werde weiter berichten sobald es Neuigkeiten gibt.

  • Dieter
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    • June 20, 2024 at 6:29 AM
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    • #13

    Danke für deine Ausführungen, bis dato kann ich persönlich nur positives bzgl. der Betreuung schreiben, ich sende unvorhersehbares per Mail zu und erhalte zeitnah ein neues Schreiben und/oder Ratschläge.

    Ich weiß natürlich auch das nichts perfekt ist, aber für mich persönlich ist es eine Chance endlich von diesen Zwangsbeiträgen loszukommen.

    Trotzdem sollte man aber immer die "eingesparten" Zwangsabgaben zur Seite legen und vorläufig zahlen um schlimmeres zu vermeiden.

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  • Steuerzahler
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    • June 22, 2024 at 6:30 PM
    • #14

    Was ist das denn für ein Unsinn? Entschuldigung, aber wenn man immer vorläufig zahlen sollte, dann kann man sich den "Beitragsblocker" und die Gebühr dafür auch gleich ersparen! Ich habe eine Anfrage beim "Beitragsblocker" gestellt und eine ziemlich freche Antwort erhalten: Man könne nicht jedesmal auf alle Fragen antworten. Der genaue ABLAUF ERGEBE SICH AUS den bereitgestellten Unterlagen. Gleichzeitig werben die damit, daß sie angeblich gerne weiterhelfen! Den "Beitragsblocker" kann ich jedenfalls auf keinen Fall empfehlen! Das ist nichts anderes als eine widerwärtige Abzocke.

  • Thor
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    • June 25, 2024 at 12:21 AM
    • #15

    Ich habe leider erst nach dem Abschluss und Zahlung der Gebühr kritischere Nachforschungen angestellt über die Seriösität dieser Betreiber von "beitragsblocker.de" oder "keinrundfunkbeitragmehr.de" (Geschäftsführer ist: Stichting Rudulin, vertreten durch Direktor Markus Bönig). Sitz des ganzen Machwerks ist in den Niederlanden (kann im Impressum der Seite aufgerufen werden). Somit ist eine Rückforderung des gezahlten Betrages deutlich erschwert und mit immensen Hürden verbunden (ich bin Rechtsschutz versichert und hatte mit einem Rechtsanwalt diesbezüglich telefoniert). Der Betrag ist dann auch so gering, dass auch die Möglichkeiten der Mahnung innerhalb der EU Stichwort "Europäischer Zahlungsbefehl" mit den dort ausgewiesenen Gerichtsgebühren höher ist, wie ich dann später feststellen musste. Alles in allem scheint mir das sehr durchdacht zu sein. Sind ja auch schließlich Anwälte. Der ausschlaggebendste Punkt der mich dann zum Widerruf gebracht hat war ein Youtube Video von einem Juristen "NIE WIEDER RUNDFUNKBEITRAG? Was kann der „Beitragsblocker“? | Anwalt Christian Solmecke" in dem das komplette Argumentationsgerüst der Macher von Beitragsblocker.de vollständig zerlegt wird, indem auch sämtlichen vermeintlichen Quellen nachgegangen wird und die Thesen widerlegt werden. In den AGB findet man unter Widerrufsrecht dann auch den Satz "Soweit die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde, ist ein Widerruf ausgeschlossen." somit ist dann natürlich schwierig hinterher, wenn man die Zugangsdaten schon erhalten hat nachzuweisen, dass man keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

    Ich habe daraufhin von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und dies an die einzige angegebene e-mail-adresse gesendet und eine automatische Empfangsbestätigung erhalten. Es hat sich allerdings bis heute (ca. 1Monat später) niemand bei mir gemeldet. Ich hatte in der Zwischenzeit weitere 3 Mal E-Mails an die Support Adresse geschickt mit der 2 maligen Erinnerung an den fristgerechten Widerruf, dann eine Fristsetzung zur Rücküberweisung. Alles ohne Rückmeldung oder sonstigen Lebenszeichen.

    Wenn man in einigen Foren liest, dass viele GEZ-Verweigerer mit unterschiedlichen Maßnahmen durchkommen, dann wundert es eigentlich auch nicht, dass das Konzept hier von Beitragsblocker funktionieren kann. Für mich stellt sich das allerdings als Zufall dar. Genau so als würde man beispielsweise einfach selbst die GEZ Beitragszahlungen einstellen und auf keine Briefe mehr reagieren, was für viele da draußen anscheinend schon funktioniert hat. Ob dann allerdings irgendwann der eine oder andere dann doch wieder nach Monaten oder Jahren belangt wird, wird dann wohl nicht mehr relevant sein?!? In den FAQ wird zumindest eine Funktionsgarantie ausgeschlossen.

    Ich kann jeden nur davor warnen denselben Fehler wie ich zu machen.

    Ich weise hier auch ausdrücklich darauf hin, dass dies meine persönlichen Erfahrungen sind, die ich persönlich gemacht habe und die Aussagen meine eigene Meinung wiederspiegeln.

  • Dieter
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    • August 22, 2024 at 1:21 PM
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    • #16

    Also wenn ich das alles so lese könnte man denken das es noch einen zweiten Beitragsblocker gibt, oder es von irgendeiner Seite einen Anlass gibt etwas negatives zu berichten.

    Anwalt Christian Solmecke war mal für den ÖRF tätig und sein Video über "Zerstörung der AfD: Verbot, Höcke Grundrechte entziehen & Geld weg?" hat wohl auch nur einen Zweck. Leider habe ich nicht so viel Zeit mich noch intensiver mit diesen Herrn zu beschäftigen und für mich hat diese Person auch keinen Wert.

    Ich kann auch nicht verstehen warum man sich nicht vorher informiert, wenn man angeblich "Äpfel kauft und Bananen bekommt".

    Soviel zum letzten Beitrag, ich werde den Weg fortsetzen und nun nachfolgend kurz berichten.

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  • Dieter
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    • August 22, 2024 at 1:56 PM
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    • #17

    Am 03.03.2024 habe ich gegen den Festsetzungsbescheid nun Widerspruch eingelegt.

    Als Antwort bekam ich dann am 28.03.2024 nicht den zu erwartenden Widerspruchsbescheid sondern "Ein Dank für meine Mitteilung".

    Diese Mitteilung habe ich den "Beitragsblocker" zugesendet und auch sehr Zeitnah eine passende Vorlage für das Antwortschreiben erhalten.

    Dann war es endlich soweit, der MDR hat sich durchgerungen mir nun doch noch einen Widerspruchbescheid zuzusenden.




    Nun folgt Welle Nr.2, Einreichung der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

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  • Dieter
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    • July 19, 2025 at 11:43 AM
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    • #18

    Nachtrag, Klage (knapp 300 Seiten) wurde beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.

    Natürlich wurde durch die Beklagte alles abgestritten (was auch sonst), obwohl der MDR eine eigene Rechtsabteilung hat wurde eine externe Anwaltskanzlei beauftrag.

    Finanziert von den Zwangsgebühren.

    Zur Zeit ruht das Verfahren, wir warten auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.

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  • Dieter
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    • December 7, 2025 at 3:24 PM
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    • #19

    Das schriftliche Urteil liegt nun dem "Beitragsblocker" vor, hier nun eine kurze Zusammenfassung, als auch die zukünftigen "Hürden" welche noch zu bewältigen sind.


    Die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig liegt vor. Jetzt beginnt unsere eigentliche Arbeit.


    Liebe Beitragsstopper,

    wir haben über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Leipzig vom 15. Oktober bereits ausführlich berichtet.
    Doch mit der nun veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung hat das Bundesverwaltungsgericht den Kern des Urteils noch einmal verschärft, präzisiert und verbindlich gemacht. Was vorher ein juristischer Durchbruch war, ist jetzt ein klar definierter Auftrag.

    Die Begründung macht die Bedingungen für den Rundfunkbeitrag erstmals glasklar.

    In deutlicher Offenheit beschreibt das Gericht, dass der Rundfunkbeitrag nur dann verfassungsgemäß bleibt, wenn das öffentlich-rechtliche Gesamtprogramm über einen längeren Zeitraum objektiv vielfältig und ausgewogen ist.
    Zum ersten Mal wird diese Bedingung nicht nur angedeutet, sondern als entscheidender Maßstab ausgesprochen.
    Und das Bundesverwaltungsgericht betont, dass ein „evidentes und regelmäßiges“ Verfehlen dieser Vielfalt die Rechtfertigung des Beitrags ins Wanken bringt.

    Damit steht fest:
    Es geht nicht mehr nur darum, dass Sender senden.
    Es geht darum, wie sie senden, wie sie gewichten, wen sie zu Wort kommen lassen – und wen nicht.

    Gerichte müssen jetzt prüfen – und bei Zweifeln das Bundesverfassungsgericht einschalten.

    Lange Zeit konnten sich die Verwaltungsgerichte hinter dem Argument verstecken, Programmfragen seien ihnen verwehrt.
    Diese Phase ist vorbei. Das Urteil verpflichtet die Gerichte ausdrücklich dazu, die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu prüfen und wenn nötig, eine konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 GG anzustoßen.

    Das verschiebt das Machtgefüge:
    Zum ersten Mal seit zehn Jahren können Bürger, durch strukturierte Verfahren, eine verfassungsrechtliche Prüfung der Rundfunkpraxis auslösen.
    Jede unserer über 10.000 Klagen vor den verschiedenen Verwaltungsgerichten beinhaltet bereits eine ausführliche Begründung, so dass die Gerichte nun massenhaft prüfen müssen.

    Dennoch werden wir das ausführliche Gutachten beibringen müssen und das dürfte rund 1 Mio. Euro Kosten verursachen.

    Der Maßstab ist hoch – aber eindeutig definiert

    Die Richter lassen keinen Zweifel:
    Stichproben reichen nicht. Einzelne Fehler reichen nicht. Einzelne Sendungen oder Themen reichen nicht.

    Gefordert wird eine Gesamtschau über mindestens zwei Jahre – und zwar über sämtliche Formate sämtlicher öffentlich-rechtlicher Anstalten: Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, crossmediale Angebote. Die Analyse muss wissenschaftlich belastbar sein, politisch neutral, systematisch und gerichtsfest.

    Damit ist klar:
    Diese Prüfung kann kein Einzelner leisten.
    Aber sie kann sehr wohl von einer gut organisierten Bürgerbewegung wie den Beitragsstoppern getragen werden.

    Was jetzt vor uns liegt:
    Zwei Jahre Vollanalyse des gesamten Programms

    Die schriftliche Urteilsbegründung legt die Messlatte auf den Tisch – und wir sehen deutlich, was zu tun ist.
    Wir müssen das nationale Gesamtprogramm über 24 Monate hinweg vollständig erfassen und analysieren. Jeder Themenblock, jede Gewichtung, jede Verzerrung, jede systematische Auslassung muss objektivierbar werden.

    Es ist die größte Medienanalyse, die jemals in Deutschland und vermutlich weltweit durchgeführt wurde.

    Und sie ist machbar. Präzise, methodisch, sauber.

    Dieses Projekt kostet rund 1 Million Euro – und es ist jeden Cent wert.

    Um dieses große Beitragsstopper-Gutachten und die gesamte Datenarchitektur zu realisieren, brauchen wir ein Budget von etwa 1.000.000 Euro. Das umfasst Dateninfrastruktur, KI-gestützte Inhaltsanalyse, Medienforschung, juristische Begleitung und eine digitale Plattform, auf der wir die Ergebnisse transparent machen können. Zehn Prozent sind bereits durch erste Zahlungen gesichert. Das ist ein sehr starker Anfang.

    Wenn jeder Beitragsblocker 50 Euro beisteuert, können wir dieses Projekt aus reiner Bürgerkraft finanzieren – ohne staatliche Mittel,
    ohne Parteien, ohne Abhängigkeit.

    Der rechtliche Hebel liegt jetzt bereit – wir müssen ihn nur bewegen

    Mit der schriftlichen Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht die Tür geöffnet. Aber hindurchgehen müssen wir.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner schriftlichen Begründung sehr präzise festgelegt, welcher Zeitraum für eine Vielfaltsanalyse maßgeblich ist.

    Entscheidend ist immer der konkrete Beitragsbescheid:

    Die Analyse muss mindestens zwei Jahre umfassen und genau vor dem Zeitraum enden, den der Bescheid selbst abdeckt. Alles, was vor 2018 liegt, darf nicht mehr berücksichtigt werden, weil das Bundesverfassungsgericht damals das Programmangebot ausdrücklich als verfassungsgemäß bewertet hat.

    Für die Klägerin im Leipziger Urteil bedeutet das ganz konkret:

    Ihr Bescheid betraf die Monate Oktober 2021 bis März 2022.
    Damit müssen in diesem Verfahren die zweieinhalb Jahre davor – also von Oktober 2019 bis März 2022 – wissenschaftlich untersucht werden.
    Genau dieser Zeitraum wäre im konkreten Fall maßgeblich, um festzustellen, ob das öffentlich-rechtliche Programm in dieser Phase „evidente und regelmäßige“ Verstöße gegen Vielfalt und Ausgewogenheit aufwies.

    Für uns als bundesweite Beitragsstopper-Bewegung ergibt sich aus demselben Prinzip ein leicht verschobener, aber ebenso klar definierter Zeitraum. Da die meisten Beitragsblocker Bescheide ab Juni 2023 angegriffen haben, endet der relevante Prüfzeitraum in diesen Fällen im Juni 2023. Folgerichtig müssen wir die zwei Jahre davor analysieren – also den Zeitraum von Juni 2021 bis Juni 2023.
    Genau diese zwei Jahre bilden die Grundlage für unsere große Programmvielfaltsanalyse, die wir nun starten und wissenschaftlich begleiten lassen.

    Diese zwei Jahre, die zu analysieren sind, werden uns fordern, aber sie werden auch zeigen, wozu eine freie, selbstbewusste Bürgerschaft fähig ist, wenn sie mit klarem Ziel und gemeinsamer Kraft handelt. Dies ist der Moment, der entscheidet, ob wir Geschichte nur kommentieren – oder ob wir sie verändern.


    Herzliche Grüße senden

    Markus Bönig und das gesamte Team vom Beitragsstopper

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